Nach ausführlichen Beratungen sehen SPD und Bündnis 90 / Grüne von einer Klage gegen die Missachtung des Wählerwillens in den Ortsteilen Geldern, Hartefeld und Pont durch die Mehrheit des Rates der Stadt Geldern bei der damaligen Wahl der Ortsbürgermeister in der konstituierenden Ratssitzung ab.
Diese Entscheidung beruht auf einer Gesamtbetrachtung, die insbesondere die Dauer eines denkbaren Klageweges sowie die Frage des möglichen Ergebnisses eines solchen Verfahrens für die Stadt Geldern aber auch neben weiteren Aspekten die aktuelle Pandemielage berücksichtigt, durch die für die Mehrheit der Bevölkerung sicherlich andere Themen als Mehrheiten und Ermessenspielräume bei der Besetzung politischer Ämter im Vordergrund stehen.
„Mitgetragen und unterstützt wird diese Entscheidung ausdrücklich auch von den drei durch die Listenverbindung aufgestellten KandidatInnen.“ stellt Hejo Eicker stellvertretend fest. „Auch wenn wir diese Entscheidung im Sinne der WählerInnen in den Ortsteilen Geldern, Hartefeld und Pont, deren Wahlentscheidung durch die Mehrheit des Rates missachtet wurde, bedauern.“
Entgegen der Bewertung durch die Stadt Geldern, hat die Landrätin in ihrer Stellungnahme allerdings nicht die Rechtmäßigkeit der Wahlen festgestellt. Sie führt vielmehr aus, dass es dem Auftrag der Kommunalaufsicht widerspräche, wenn diese damit einer möglichen Gerichtsentscheidung vorgriffe. Unter Hinweis auf den eng begrenzten Aufsichtsrahmen stellt die Landrätin nach zweimonatiger Prüfung lediglich fest, keinen Raum für ein kommunalaufsichtliches Einschreiten zu sehen.
Die vom Bürgermeister daraus abgeleitete Rechtmäßigkeit wäre aber dennoch und abschließend erst durch das Verwaltungsgericht festzustellen. Damit würde dann auch die offene Frage, wie weit oder eng der Entscheidungsspielraum beim Gebot der Berücksichtigung der Stimmverhältnisse tatsächlich sein darf, erstmals gerichtlich zu klären sein. Mit Blick auf die mögliche Dauer eines solchen Verfahrens von landesweiter Bedeutung würde ein Ergebnis möglicherweise nach zwei Instanzen erst zum Ende der laufenden Wahlperiode oder auch danach feststehen und sich damit dann auf die politische Situation in Geldern bis dahin kaum auswirken. Allenfalls im Sinne einer weiter andauernden rechtlichen Unsicherheit – und diese will die SPD nicht weiter aufrechterhalten.
„Aus juristischem Interesse fände ich eine solche Klärung durchaus spannend und höchst interessant- darum haben wir ja auch eine entsprechende Klage vorbereiten lassen“, erklärt Andreas van Bebber. „Diese würde aber in der derzeitigen Lage nicht in die Zeit passen und auch aktuell nicht dem Wohle der Gemeinde im Sinne unserer Verpflichtungserklärung dienen.“
Es muss sich nun zeigen, ob in der künftigen Ratsarbeit CDU und FDP weiterhin ausschließlich auf ihre Stimmenmehrheit im Rat setzen, oder ob sie bereit sind, sich der gemeinsamen Verantwortung für die Entwicklung der Stadt Geldern zu stellen. Die Listenverbindung war auch bereits in den Vorbereitungen zur konstituierenden Ratssitzung nicht nur gesprächs- sondern auch kompromissbereit und –fähig – ganz im Gegensatz zur CDU, die ausschließlich auf die Durchsetzung ihrer Ansprüche bedacht war.